Die Zuständigkeit für die Unterlassungsklageverfahren nach den §§ 1 bis 2b UKlaG wird dem Oberlandesgericht Bamberg übertragen.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die Zuständigkeit für die Unterlassungsklageverfahren nach den §§ 1 bis 2b UKlaG wird dem Oberlandesgericht Bamberg übertragen.