nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 8 GFABPrV — Gliederung der Prüfung

Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Prüfung gliedert sich in

1.
eine schriftliche Prüfungsaufgabe nach § 9 und
2.
eine Projektarbeit bestehend aus einer schriftlichen Abschlussarbeit und einer Projektpräsentation verbunden mit einem Fachgespräch nach § 10.