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§ 1 GBPolVDAufstV — Gegenstand

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 05.04.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung regelt die Auswahl, die Ausbildung und das Prüfungsgespräch für den verkürzten Aufstieg von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des mittleren Polizeivollzugsdienstes in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei nach § 16 der Bundespolizei-Laufbahnverordnung.