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Art 10 FernUnterStV (Bayern) — Verzeichnis

Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Zentralstelle führt ein Verzeichnis der nach § 12 FernUSG zugelassenen Fernlehrgänge, das jährlich zu veröffentlichen ist.