nu:legal · recht.nulegal.eu
Fachakademieordnung
Landesrecht Bayern
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Bei Wiederholung eines Studienjahres verlängert sich die Ausbildungszeit entsprechend. § 12 gilt entsprechend.