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§ 14 FachV-Lw (Bayern) — Besondere Zulassungsvoraussetzungen

Fachverordnung land- und hauswirtschaftlicher Verwaltungsdienst

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer

1. die Abschlussprüfung an einer staatlichen Technikerschule für Agrarwirtschaft oder an einer Höheren Landbauschule oder die Meisterprüfung in einem Beruf im Agrarbereich mit Erfolg abgeschlossen hat oder einen vom zuständigen Staatsministerium als gleichwertig anerkannten Ausbildungsgang nachweist und

2. die sonstigen nach § 3 erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.