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§ 1 FIAusbV — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Fachinformatikerausbildungsverordnung

Stand: 01.08.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Ausbildungsberuf des Fachinformatikers und der Fachinformatikerin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.