An der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen gelten die §§ 99 bis 101 HG 2004 entsprechend.
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An der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen gelten die §§ 99 bis 101 HG 2004 entsprechend.