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§ 12 FABaumPflPrV — Prüfungsbestandteile

Fachagrarwirt-Baumpflege-Prüfungsverordnung

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 01.01.2021 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Die Prüfung besteht aus

1.
einer Fallstudie nach § 13 und
2.
einer schriftlichen Prüfung nach § 14.