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§ 7 EinwirkungsBergV — Zeichnerische Darstellungen zum Betriebsplan

Einwirkungsbereichs-Bergverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem Betriebsplan hat der Unternehmer in den Fällen des § 2 Absatz 1 und 4 zeichnerische Darstellungen beizufügen, in denen der Einwirkungsbereich der im Betriebsplan vorgesehenen Maßnahmen einzutragen ist.