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§ 5 EStBAPO (Bayern) — Gestaltung des Zulassungsverfahrens

Ergänzungsausbildungsverordnung Steuer

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Zulassungsverfahren wird schriftlich durchgeführt Dabei kann auch eine der schriftlichen Aufgaben als Leistungstest gestaltet werden.

(2) Bei der Durchführung des Zulassungsverfahrens und bei der Bewertung der Aufgaben sind die §§ 12, 13 Abs. 4, §§ 14, 15, 22, 23 Abs. 2, 4 und 5, §§ 31, 36 Abs. 1 und 3, § 37 Abs. 1 bis 4, Abs. 5 Satz 1 und 3 sowie die §§ 39, 46 Abs. 2 Satz 1 StBAPO entsprechend anzuwenden.