Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen
Stand: 26.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.
Die Vorschriften des § 14 der EBO gelten entsprechend.