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§ 38 EEMD-ZVAnl II — Sofortige Vollstreckung

EETS-Zulassungsvertrag

Außer Kraft: § 38 ist seit 01.03.2022 nicht mehr im EEMD-ZVAnl II enthalten. Angezeigt wird die letzte bekannte Fassung, Stand 10.06.2019.

Der Anbieter unterwirft sich wegen des Anspruchs des Mauterhebers auf Auskehr der Mauteinnahmen gemäß § 5 dieses Vertrags der sofortigen Vollstreckung nach § 61 VwVfG in sein gesamtes Vermögen. Wegen der Höhe des Anspruchs wird auf § 25 Absatz 5 dieses Vertrags verwiesen.