nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 53 DWG — Ausführung des Wirtschaftsplans

Deutsche-Welle-Gesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausführung des Wirtschaftsplans erfolgt nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die §§ 55, 56 Abs. 1, §§ 58, 59 der Bundeshaushaltsordnung finden entsprechende Anwendung.