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§ 5 DVO-LDG-NRW (Nordrhein-Westfalen) — Ruhestandsbeamte

DVO-LDG NRW für Körperschaften im Geschäftsbereich MAGS

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für Ruhestandsbeamte gelten die Vorschriften der §§ 1 bis 4 entsprechend. Maßgeblich ist das letzte Amt vor der Versetzung in den Ruhestand.