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§ 3 DVBayLArztG (Bayern) — Verfahren für den öffentlichen Gesundheitsdienst

Verordnung zur Durchführung des Bayerischen Land- und Amtsarztgesetzes

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren nach Art. 5 BayLArztG gelten die §§ 1 und 2 mit der Maßgabe, dass im Rahmen des Auswahlgesprächs nach § 2 Abs. 3 Satz 1 die Eignung auch im Hinblick auf die Tätigkeit im öffentlichen Gesundheitsdienst festgestellt wird.