nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 8 DBauV (Bayern) — Bauantrag, Bauvorlagen

Digitale Bauantragsverordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Abweichend von Art. 64 Abs. 4 Satz 1 BayBO müssen der Bauantrag und die Bauvorlagen nicht unterschrieben werden.