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§ 1 DüngMProbV — Sachlicher Anwendungsbereich

Düngemittel-Probenahme- und Analyseverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Untersuchung von Düngemitteln, die nicht als EG-Düngemittel gekennzeichnet sind, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln im Rahmen der amtlichen Überwachung (§ 12 Abs. 1 des Düngegesetzes) werden nach dieser Verordnung die Proben genommen und die Analysen durchgeführt.