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§ 15 CWÜV — Inkrafttreten

Ausführungsverordnung zum Chemiewaffenübereinkommen

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 14.03.2024 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Die §§ 1, 2 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 12 Nummer 3 und § 13 treten an dem Tage in Kraft, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel XXI in Kraft tritt und der gemäß § 21 Absatz 2 des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben wird. Im übrigen tritt diese Verordnung am Tage nach der Verkündung in Kraft.