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Art 278 CRR — Potenzieller künftiger Risikopositionswert

CRR

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Institute berechnen den potenziellen künftigen Risikopositionswert eines Netting-Satzes wie folgt:

dabei gilt:

PFE = der potenzielle künftige Risikopositionswert;

a = der Index, der die in die Berechnung des potenziellen künftigen Risikopositionswerts des Netting-Satzes einbezogenen Risikokategorien bezeichnet;

AddOn^(a) = der Aufschlag für die Risikokategorie „a“, jeweils berechnet nach den Artikeln 280a bis 280f; und

Multiplikator = der Multiplikationsfaktor, berechnet nach der Formel gemäß Absatz 3.

Für die Zwecke dieser Berechnung berücksichtigen die Institute bei der Berechnung des potenziellen künftigen Risikopositionswerts eines Netting-Satzes den Aufschlag für eine bestimmte Risikokategorie, wenn zumindest ein Geschäft des Netting-Satzes dieser Risikokategorie zugeordnet wurde.

(2) Der potenzielle künftige Risikopositionswert von mehreren Netting-Sätzen, die einer Nachschussvereinbarung unterliegen, im Sinne von Artikel 275 Absatz 3 errechnet sich als Summe der potenziellen künftigen Risikopositionswerte aller einzelnen Netting-Sätze, als wären diese nicht Gegenstand irgendeiner Nachschussvereinbarung.

(3) Für die Zwecke von Absatz 1 wird der Multiplikator wie folgt berechnet:

Multiplikator =

1 if z ≥ 0

if

dabei gilt:

Floorm = 5 %;

y = 2 · (1 – Floorm) · ΣaAddOn^(a)

z =

CMV – NICA für Netting-Sätze nach Artikel 275 Absatz 1

CMV – VM – NICA für Netting-Sätze nach Artikel 275 Absatz 2

CMVi – NICAi für Netting-Sätze nach Artikel 275 Absatz 3

NICAi = der unabhängige Netto-Sicherheitenbetrag, der nur für im Netting-Satz „i“ enthaltene Geschäfte berechnet wird. NICAi wird nach Maßgabe der Nachschussvereinbarung auf Ebene der Geschäfte oder auf Ebene des Netting-Satzes berechnet.