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§ 128 BewG — Auskünfte, Erhebungen, Mitteilungen, Abrundung

Bewertungsgesetz

Außer Kraft: § 128 ist seit 01.01.2025 nicht mehr im BewG enthalten. Angezeigt wird die letzte bekannte Fassung, Stand 10.06.2019.

§ 29 und § 30 gelten bei der Ermittlung des Ersatzwirtschaftswerts sinngemäß.