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§ 10 BeArbThG

Ergotherapeutengesetz

Stand: 28.09.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

§ 4 Absatz 5 bis 7 tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Ausbildungen nach § 4 Absatz 5, die vor dem 31. Dezember 2024 begonnen worden sind, werden nach dieser Vorschrift abgeschlossen.