Die Gemeinden haben die Mittel nach den Art. 24 und 26 zur Steigerung der Akzeptanz für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen bei ihren Einwohnerinnen und Einwohnern einzusetzen.
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Die Gemeinden haben die Mittel nach den Art. 24 und 26 zur Steigerung der Akzeptanz für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen bei ihren Einwohnerinnen und Einwohnern einzusetzen.