Die Bereiche werden von Amts wegen gebildet und deren Namen in die Weinbergsrolle eingetragen. § 19 Abs. 9 gilt entsprechend.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die Bereiche werden von Amts wegen gebildet und deren Namen in die Weinbergsrolle eingetragen. § 19 Abs. 9 gilt entsprechend.