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Eingangsformel BayStInstFamV (Bayern)

Verordnung über die Errichtung des Staatsinstituts für Familienforschung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Auf Grund des § 1 der Verordnung über die Einrichtung der staatlichen Behörden (BayRS 200-1-S) erläßt das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit – soweit die Änderung der Verordnung über die Errichtung des Staatsinstituts für Frühpädagogik und Familienforschung betroffen ist, gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst – folgende Verordnung: