§ 30 Abs. 1 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 2 BSO gelten entsprechend; der Förderunterricht ergibt sich aus der Stundentafel in der Anlage.
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§ 30 Abs. 1 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 2 BSO gelten entsprechend; der Förderunterricht ergibt sich aus der Stundentafel in der Anlage.