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§ 2 BPrDGrUnifAnO — Uniform

Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldatinnen und Soldaten

Stand: 15.09.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Soldatinnen und Soldaten tragen

1.
die Anzugarten nach § 3,
2.
die allgemeinen Kennzeichen nach § 4,
3.
die Dienstgradabzeichen nach § 5.