§ 656b BGB — Persönlicher Anwendungsbereich der §§ 656c und 656d

Bürgerliches Gesetzbuch

Stand: 23.12.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die §§ 656c und 656d gelten nur, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.