1.Aufträge zu erfassen sowie Arbeitsabläufe unter Beachtung technischer, wirtschaftlicher und organisatorischer Vorgaben zu planen,
2.persönliche Schutzausrüstung zu unterscheiden, auszuwählen und diesbezügliche Vorgaben zu erläutern,
3.das Einrichten oder das Räumen von Arbeitsplätzen unter Beachtung von Gefahrenbereichen auf Baustellen zu erläutern,
4.Baustoffe und Bauhilfsstoffe zu unterscheiden, auszuwählen, deren Mengen zu berechnen sowie die ökologischen Auswirkungen der Baustoffe und Bauhilfsstoffe zu erläutern,
5.Werkzeuge und Maschinen zu unterscheiden und auszuwählen,
6.Maßnahmen zur Vorbereitung und Prüfung von Untergründen zu beschreiben,
7.normgerechte Zeichnungen anzuwenden und bemaßte Skizzen anzufertigen,
8.Messgeräte zu unterscheiden und auszuwählen,
9.Vorschriften des Wärme-, Schall- und Brandschutzes zu unterscheiden,
10.die Durchführung von Ausbauarbeiten zu beschreiben,
11.Verfahren zur sortenreinen Trennung und Lagerung von Abfall- und Reststoffen auf der Baustelle zu beschreiben und dabei kreislaufwirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen sowie
12.Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung zu beschreiben.
Der Prüfungsausschuss legt fest, welche Tätigkeiten aus dem Bereich Ausbauarbeiten nach Satz 1 Nummer 1 zugrunde gelegt werden.