nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 10 AbgG — Wahlbeamte auf Zeit

Abgeordnetengesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Länder können durch Gesetz für Wahlbeamte auf Zeit von § 6 abweichende Regelungen treffen.