WEITERBILDUNGSSTÄTTE FÜR AMBULANTE PFLEGE . . . . . . . . . . . . . . .
DIE VORSITZENDE/DER VORSITZENDE DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES
Z e u g n i s
Frau/Herr .................................
geboren am ...................................
in .................................................................
hat in der Zeit vom . . . . . . . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . . . . . . . . an einem Weiterbildungslehrgang Ambulante Pflege nach den Vorschriften der Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung der Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg vom . . . . . . . . . . . . . . . . . . (GVBl. . . . . . . . . . . . .) an der staatlich anerkannten Weiterbildungsstätte (Bezeichnung, Anschrift)
teilgenommen.
Sie/Er hat am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . die Prüfung vor dem Prüfungsausschuß der Weiterbildungsstätte mit der Gesamtnote
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bestanden und folgende Einzelergebnisse erreicht:
Schriftliche Prüfung: ....................................................
Praktische Prüfung: ..........................................................
Mündliche Prüfung:.............................................................
Frau/Herr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ist gemäß § 16 Abs. 1 und 2 der Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern, Kinderkrankenpfleger, Altenpflegerinnen und Altenpfleger in der ambulanten Pflege (Ambulante Pflege-Weiterbildungsverordnung - APWBV) vom . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (GVBl. . . . . . . . . . . . . .) berechtigt, mit Wirkung vom heutigen Tage die Weiterbildungsbezeichnung
". . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ." zu führen.
Die Weiterbildungsbezeichnung darf nur in Verbindung mit der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung oder der staatlichen Anerkennung geführt werden.
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Ort, Datum
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Die Vorsitzende/Der Vorsitzende
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Leitung des Prüfungsausschusses
der Weiterbildung