nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 35 EGAO — Abrufverfahren von Steuermessbeträgen

Einführungsgesetz zur Abgabenordnung

Außer Kraft: § 35 ist seit 23.12.2022 nicht mehr im EGAO enthalten. Angezeigt wird die letzte bekannte Fassung, Stand 25.01.2021.

§ 184 Absatz 3 Satz 2 der Abgabenordnung findet erstmals für Steuermessbeträge Anwendung, die für Realsteuern des Jahres 2025 maßgeblich sind.