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§ 87c ALG — Vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte

Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Versicherte, die vor 1964 geboren sind und insgesamt 45 Jahre Zeiten nach § 23 Absatz 8 Satz 2 zweiter Halbsatz zurückgelegt haben, können die vorzeitige Altersrente abweichend von § 12 Absatz 2 frühestens mit Vollendung des nachstehenden Lebensalters in Jahren und Monaten in Anspruch nehmen:

GeburtsjahrgängeJahreMonate
vor 195363 0
195363 2
195463 4
195563 6
195663 8
19576310
195864 0
195964 2
196064 4
196164 6
196264 8
19636410.