Zuständige Stelle im Sinn von § 1 Abs. 3 Satz 1 der Aufwendungserstattungs–Verordnung ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales.
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Zuständige Stelle im Sinn von § 1 Abs. 3 Satz 1 der Aufwendungserstattungs–Verordnung ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales.