Der § 1 tritt am Tage der nächsten landesweiten
Kommunalwahlen in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tage nach der
Verkündung in Kraft.
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Der § 1 tritt am Tage der nächsten landesweiten
Kommunalwahlen in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tage nach der
Verkündung in Kraft.