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Anwaltsprofil

Thomas Oster

Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, Oster, Fischer & Stern, Hofheim

Auf einen Blick

Sprachen
Englisch
Tätigkeitsschwerpunkte
Baurecht (privates), Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Kaufrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Maklerrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht, Baurecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00-17.00 Uhr

Quellen: Internetseite der Kanzlei, abgerufen am 24.10.2026; Deutsche Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins, abgerufen am 12.10.2026

Lage der Kanzlei

Karte der Umgebung von Rheingaustr. 54, 65719 Hofheim
Rheingaustr. 54, 65719 Hofheim. Karte: © OpenStreetMap-Mitwirkende

Bewertungen der Kanzlei

4,0 von 5 Gesamtbewertung aus 55 Bewertungen auf 1 Plattform. So berechnen wir die Gesamtbewertung

Google: 4,0 von 5, 55 Bewertungen, Stand 24.10.2026

Diese Bewertungen gelten für die Kanzlei, nicht für einzelne Anwälte.

Angaben aus dem amtlichen Anwaltsverzeichnis

Name
Thomas Oster
Berufsbezeichnung
Rechtsanwalt
Fachanwaltstitel
Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwaltskammer
Frankfurt
Zugelassen seit
28.11.1986
Kanzlei
Oster, Fischer & Stern
Kanzleianschrift
Rheingaustr. 54, 65719 Hofheim
Telefon
06192-3034
Telefax
06192-3545
E-Mail
info@kanzlei-oster.de
Internetseite
www.kanzlei-oster.de
Kennung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach
DE.BRAK.7f4b4ff9-ffe8-48a5-ae6e-3f7b972119fa.8b92

Quelle: Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 31 der Bundesrechtsanwaltsordnung.

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