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Thomas Keller

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Keller Menz RAe PartG mbB, München

Angaben aus dem amtlichen Anwaltsverzeichnis

Im amtlichen Anwaltsverzeichnis der BRAK geprüft am 12.10.2026

Name
Thomas Keller
Berufsbezeichnung
Rechtsanwalt
Fachanwaltstitel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwaltskammer
München
Zugelassen seit
09.02.1996
Kanzlei
Keller Menz RAe PartG mbB
Kanzleianschrift
Ickstattstr. 1, 80469 München
Telefon
089-2422300
Telefax
089-24223030
E-Mail
BJW@keller-menz.de
Internetseite
www.keller-menz.de
Kennung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach
DE.BRAK.ff088a16-618b-4b3d-b710-a090b315ebcd.c68c

Quelle: Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 31 der Bundesrechtsanwaltsordnung.

Weitere Angaben

Sprachen
Englisch, Französisch
Tätigkeitsschwerpunkte
Betriebliche Altersversorgung, Individualarbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht, Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrecht, Sozialversicherungsrecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 bis 18:00; Dienstag 08:00 bis 18:00; Mittwoch 08:00 bis 18:00; Donnerstag 08:00 bis 18:00; Freitag 08:00 bis 18:00; Samstag geschlossen; Sonntag geschlossen

Quellen: Internetseite der Kanzlei, abgerufen am 16.10.2026; Deutsche Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins, abgerufen am 12.10.2026

Bewertungen der Kanzlei

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PlattformBewertungAnzahlStand
Google5,0 von 51612.10.2026

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