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Anwaltsprofil
Stephan Bester
Fachanwalt für Strafrecht, Gelsenkirchen
- Im amtlichen Anwaltsverzeichnis der BRAK geprüft am 21.10.2026
- Gesamtbewertung 4,5 von 5
, aus 69 Bewertungen
Auf einen Blick
- Tätigkeitsschwerpunkte
- Verkehrsrecht, Strafrecht, Bußgeldrecht
- Öffnungszeiten
- Montag 09:00 bis 13:00, 14:00 bis 17:00
- Dienstag 09:00 bis 13:00, 14:00 bis 17:00
- Mittwoch 09:00 bis 13:00, 14:00 bis 17:00
- Donnerstag 09:00 bis 13:00, 14:00 bis 17:00
- Freitag 09:00 bis 13:00
- Samstag geschlossen
- Sonntag geschlossen
Quellen: Internetseite der Kanzlei, abgerufen am 24.10.2026; Google, abgerufen am 24.10.2026
Lage der Kanzlei
Bewertungen
4,5 von 5 Gesamtbewertung aus 69 Bewertungen auf 2 Plattformen. So berechnen wir die Gesamtbewertung
| Plattform | Bewertung | Anzahl | Stand |
|---|---|---|---|
| Das Örtliche | 5,0 von 5 | 2 | 21.10.2026 |
| Google (Kanzlei) | 4,6 von 5 | 67 | 22.10.2026 |
Mit „Kanzlei“ markierte Bewertungen gelten für die Kanzlei, nicht für einzelne Anwälte. Die Gesamtbewertung bezieht sie ein.
Angaben aus dem amtlichen Anwaltsverzeichnis
- Name
- Stephan Bester
- Berufsbezeichnung
- Rechtsanwalt
- Fachanwaltstitel
- Fachanwalt für Strafrecht
- Rechtsanwaltskammer
- Hamm
- Zugelassen seit
- 24.10.1996
- Kanzleianschrift
- Hauptstr. 7, 45879 Gelsenkirchen
- Telefon
- 0209-94748663
- Telefax
- 0209-94748664
- info@besterrechtsanwalt.de
- Internetseite
- www.besterrechtsanwalt.de
- Kennung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach
- DE.BRAK.813cb48b-a8d1-425d-b671-a729c0aa06ab.4a9c
Quelle: Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 31 der Bundesrechtsanwaltsordnung.
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