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Stefan Zenzen

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Strafrecht, Zenzen, Hein & Koll, Trier

Angaben aus dem amtlichen Anwaltsverzeichnis

Im amtlichen Anwaltsverzeichnis der BRAK geprüft am 21.10.2026

Name
Stefan Zenzen
Berufsbezeichnung
Rechtsanwalt
Fachanwaltstitel
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwaltskammer
Koblenz
Zugelassen seit
01.12.2010
Erste Zulassung
02.12.2002
Kanzlei
Zenzen, Hein & Koll
Kanzleianschrift
Fleischstraße 12, 54290 Trier
Telefon
0651-41214
Telefax
0651-48179
E-Mail
info@zenzen-hein.de
Internetseite
www.kalicki-zenzen.de
Interesse an Pflichtverteidigungen
Ja
Kennung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach
DE.BRAK.ffbbc606-c5c9-42e6-af83-b062ff651722.c306

Quelle: Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 31 der Bundesrechtsanwaltsordnung.

Weitere Angaben

Tätigkeitsschwerpunkte
Testamenten, Ehescheidungsfolgevereinbarungen, Arbeitsrecht, Strafrecht, Jugendstrafrecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 bis 13:00, 14:00 bis 17:30; Dienstag 08:30 bis 13:00, 14:00 bis 17:30; Mittwoch 08:30 bis 13:00, 14:00 bis 17:30; Donnerstag 08:30 bis 13:00, 14:00 bis 17:30; Freitag 08:30 bis 15:00; Samstag geschlossen; Sonntag geschlossen

Quellen: Internetseite der Kanzlei, abgerufen am 22.10.2026

Bewertungen der Kanzlei

4,8 von 5 Gesamtbewertung aus 56 Bewertungen auf 1 Plattform. So berechnen wir die Gesamtbewertung

PlattformBewertungAnzahlStand
Google5,0 von 55622.10.2026

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