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Anwaltsprofil
Dr. jur. Stefan Taube
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Dr. Fandrich Rechtsanwälte PartmbB, Bonn
- Im amtlichen Anwaltsverzeichnis der BRAK geprüft am 21.10.2026
- Gesamtbewertung 4,3 von 5
, aus 4 Bewertungen der Kanzlei
Auf einen Blick
- Sprachen
- Englisch
- Tätigkeitsschwerpunkte
- Baurecht, Gesellschaftsrecht, Haftungsrecht (freie Berufe), Handelsrecht, Kapitalanlagerecht
Quellen: Deutsche Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins, abgerufen am 12.10.2026
Lage der Kanzlei
Bewertungen der Kanzlei
4,3 von 5 Gesamtbewertung aus 4 Bewertungen auf 1 Plattform. So berechnen wir die Gesamtbewertung
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Diese Bewertungen gelten für die Kanzlei, nicht für einzelne Anwälte.
Angaben aus dem amtlichen Anwaltsverzeichnis
- Name
- Dr. jur. Stefan Taube
- Berufsbezeichnung
- Rechtsanwalt
- Fachanwaltstitel
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- Rechtsanwaltskammer
- Köln
- Zugelassen seit
- 06.01.2006
- Kanzlei
- Dr. Fandrich Rechtsanwälte PartmbB
- Kanzleianschrift
- Alexanderstr. 10, 53111 Bonn
- Telefon
- 0228-41002870
- Telefax
- 0228-41002879
- staube@fandrich-rae.de
- Kennung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach
- DE.BRAK.3776dc0f-b594-4b84-a85f-b47d7ee04d69.8d42
Quelle: Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 31 der Bundesrechtsanwaltsordnung.
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