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Stefan Rothe
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Frankfurt
Angaben aus dem amtlichen Anwaltsverzeichnis
Im amtlichen Anwaltsverzeichnis der BRAK geprüft am 13.10.2026
- Name
- Stefan Rothe
- Berufsbezeichnung
- Rechtsanwalt
- Fachanwaltstitel
- Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Rechtsanwaltskammer
- Brandenburg
- Zugelassen seit
- 29.07.1998
- Kanzlei
- Rothe
- Kanzleianschrift
- Ernst-Thälmann-Str. 12, 15230 Frankfurt
- Telefon
- 0335/284 990
- Telefax
- 0335/284 99 20
- kanzlei-rothe@t-online.de
- Kennung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach
- DE.BRAK.5d9fdea5-9df3-48ed-aa25-e1dba8d0d368.cadc
Quelle: Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 31 der Bundesrechtsanwaltsordnung.
Weitere Angaben
- Öffnungszeiten
- Montag 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr Dienstag 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr Mittagspause 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Quellen: Internetseite der Kanzlei, abgerufen am 13.10.2026
Bewertungen der Kanzlei
4,6 von 5 Gesamtbewertung aus 23 Bewertungen auf 1 Plattform. So berechnen wir die Gesamtbewertung
| Plattform | Bewertung | Anzahl | Stand |
|---|---|---|---|
| 4,8 von 5 | 23 | 13.10.2026 |
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