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Anwaltsprofil

Reinhard Schwarz

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Schwarz & Glees, Bad Neuenahr-Ahrweiler

Auf einen Blick

Sprachen
Englisch
Tätigkeitsschwerpunkte
Arbeitsrecht, Baurecht, Sozialversicherungsrecht, Straf- und Strafverfahrensrecht, Verkehrsrecht
Öffnungszeiten
  • Montag 08:30 bis 17:00
  • Dienstag 08:30 bis 17:00
  • Mittwoch 08:30 bis 13:00
  • Donnerstag 08:30 bis 17:00
  • Freitag 08:30 bis 13:00
  • Samstag geschlossen
  • Sonntag geschlossen

Quellen: Google, abgerufen am 24.10.2026; Deutsche Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins, abgerufen am 12.10.2026

Lage der Kanzlei

Karte der Umgebung von Hauptstr. 96, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Hauptstr. 96, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler. Karte: © OpenStreetMap-Mitwirkende

Bewertungen der Kanzlei

4,2 von 5 Gesamtbewertung aus 19 Bewertungen auf 2 Plattformen. So berechnen wir die Gesamtbewertung

PlattformBewertungAnzahlStand
Das Örtliche5,0 von 5122.10.2026
nicht gesondert eingerechnet: gemeinsamer Bewertungsbestand mit golocal, nur einmal gezählt
golocal5,0 von 5122.10.2026
Google4,3 von 51823.10.2026

Diese Bewertungen gelten für die Kanzlei, nicht für einzelne Anwälte.

Angaben aus dem amtlichen Anwaltsverzeichnis

Name
Reinhard Schwarz
Berufsbezeichnung
Rechtsanwalt
Fachanwaltstitel
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwaltskammer
Koblenz
Zugelassen seit
17.03.1997
Erste Zulassung
06.07.1992
Kanzlei
Schwarz & Glees
Kanzleianschrift
Hauptstr. 96, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefon
02641-911440
Telefax
02641-9114422
E-Mail
mail@schwarz-glees.de
Internetseite
www.schwarz-glees.de
Interesse an Pflichtverteidigungen
Ja
Kennung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach
DE.BRAK.bee13ca0-20bc-465b-a9dc-0d01d5bdccb2.ddc9

Quelle: Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 31 der Bundesrechtsanwaltsordnung.

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