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Martina vom Bruch
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Frankfurt
Angaben aus dem amtlichen Anwaltsverzeichnis
Im amtlichen Anwaltsverzeichnis der BRAK geprüft am 13.10.2026
- Name
- Martina vom Bruch
- Berufsbezeichnung
- Rechtsanwältin
- Fachanwaltstitel
- Fachanwältin für Arbeitsrecht
- Rechtsanwaltskammer
- Frankfurt
- Zugelassen seit
- 31.03.2000
- Kanzleianschrift
- Quirinsstr. 6, 60599 Frankfurt
- Telefon
- 069-47 66 61
- Telefax
- 069-476655
- info@ra-vom-bruch.de
- Internetseite
- www.RA-vom-Bruch.de
- Kennung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach
- DE.BRAK.049474ad-848e-476e-bc42-66ffe1de83a8.2f8b
Quelle: Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 31 der Bundesrechtsanwaltsordnung.
Weitere Angaben
- Tätigkeitsschwerpunkte
- Arbeitsrecht, Kollektives Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht, Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrecht
- Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag 09:00-17:00
Quellen: Internetseite der Kanzlei, abgerufen am 13.10.2026; Deutsche Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins, abgerufen am 12.10.2026
Bewertungen der Kanzlei
4,2 von 5 Gesamtbewertung aus 7 Bewertungen auf 1 Plattform. So berechnen wir die Gesamtbewertung
| Plattform | Bewertung | Anzahl | Stand |
|---|---|---|---|
| 4,6 von 5 | 7 | 13.10.2026 |
Diese Bewertungen gelten für die Kanzlei, nicht für einzelne Anwälte.
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