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Martin Hesse
Fachanwalt für Erbrecht, Groß & Hesse Rechtsanwälte, Köln
Gesamtbewertung 4,5 von 5 aus 40 Bewertungen der Kanzlei
Im amtlichen Anwaltsverzeichnis der BRAK geprüft am 12.10.2026
Angaben aus dem amtlichen Anwaltsverzeichnis
- Name
- Martin Hesse
- Berufsbezeichnung
- Rechtsanwalt
- Fachanwaltstitel
- Fachanwalt für Erbrecht
- Rechtsanwaltskammer
- Köln
- Zugelassen seit
- 23.06.1999
- Kanzlei
- Groß & Hesse Rechtsanwälte
- Kanzleianschrift
- Venloer Str. 383 b, 50825 Köln
- Telefon
- 0221-294270
- Telefax
- 0221-2942710
- info@kanzlei-gh.de
- Internetseite
- www.kanzlei-gh.de
- Kennung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach
- DE.BRAK.172ed74d-880b-4728-83c4-7c9d01f4c8c1.67ad
Quelle: Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 31 der Bundesrechtsanwaltsordnung.
Weitere Angaben
- Sprachen
- Englisch
- Tätigkeitsschwerpunkte
- Erbrecht, Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, Grundstücksrecht, Verkehrsrecht, Vermögensauseinandersetzung, Familienrecht, Scheidungsrecht, Vertragsrecht, Unterhalt
- Öffnungszeiten
- Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 13:00 und 14:00 bis 17:00 Uhr Freitag: 8:00 bis 13:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr
Quellen: Internetseite der Kanzlei, abgerufen am 13.10.2026; Deutsche Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins, abgerufen am 12.10.2026
Bewertungen der Kanzlei
4,5 von 5 Gesamtbewertung aus 40 Bewertungen auf 1 Plattform. So berechnen wir die Gesamtbewertung
| Plattform | Bewertung | Anzahl | Stand |
|---|---|---|---|
| 4,6 von 5 | 40 | 13.10.2026 |
Diese Bewertungen gelten für die Kanzlei, nicht für einzelne Anwälte.
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