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Anwaltsprofil
Martin Centmayer
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Centmayer & Wanner, Neu-Ulm
- Im amtlichen Anwaltsverzeichnis der BRAK geprüft am 22.10.2026
- Gesamtbewertung 4,8 von 5
, aus 31 Bewertungen der Kanzlei
Auf einen Blick
- Sprachen
- Englisch
- Tätigkeitsschwerpunkte
- Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsstraf- und OWi-Recht, Verkehrszivilrecht
- Öffnungszeiten
- Montag 08:00 bis 12:00, 13:00 bis 17:00
- Dienstag 08:00 bis 12:00, 13:00 bis 17:00
- Mittwoch 08:00 bis 12:00, 13:00 bis 17:00
- Donnerstag 08:00 bis 12:00, 13:00 bis 17:00
- Freitag 08:00 bis 12:00, 13:00 bis 15:00
- Samstag geschlossen
- Sonntag geschlossen
Quellen: Google, abgerufen am 24.10.2026; Deutsche Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins, abgerufen am 12.10.2026
Lage der Kanzlei
Bewertungen der Kanzlei
4,8 von 5 Gesamtbewertung aus 31 Bewertungen auf 1 Plattform. So berechnen wir die Gesamtbewertung
Google
Diese Bewertungen gelten für die Kanzlei, nicht für einzelne Anwälte.
Angaben aus dem amtlichen Anwaltsverzeichnis
- Name
- Martin Centmayer
- Berufsbezeichnung
- Rechtsanwalt
- Fachanwaltstitel
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Rechtsanwaltskammer
- München
- Zugelassen seit
- 01.09.1999
- Kanzleianschrift
- Gartenstr. 36, 89231 Neu-Ulm
- Telefon
- 0731-77171
- Telefax
- 0731-723950
- info@ra-centmayer.de
- Internetseite
- www.ra-centmayer.de
- Kennung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach
- DE.BRAK.6e2fbdaa-b63a-4fb9-8c62-0a7463ce467b.cd56
Quelle: Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 31 der Bundesrechtsanwaltsordnung.
Kanzlei: Centmayer & Wanner
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