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Markus Bondorf

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Steigelmann Fischer Weidner Fachanwälte für Arbeitsrecht, Karlsruhe

Gesamtbewertung 4,8 von 5 aus 160 Bewertungen der Kanzlei

Im amtlichen Anwaltsverzeichnis der BRAK geprüft am 21.10.2026

Angaben aus dem amtlichen Anwaltsverzeichnis

Name
Markus Bondorf
Berufsbezeichnung
Rechtsanwalt
Fachanwaltstitel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwaltskammer
Karlsruhe
Zugelassen seit
12.02.2021
Kanzlei
Steigelmann Fischer Weidner Fachanwälte für Arbeitsrecht
Kanzleianschrift
Jahnstraße 6, 76133 Karlsruhe
Telefon
0721-913480
Telefax
0721-9134848
E-Mail
karlsruhe@sfw-arbeitsrecht.de
Kennung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach
DE.BRAK.ef3a3f76-001d-4134-a78e-d7d555d87ce7.5845

Quelle: Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 31 der Bundesrechtsanwaltsordnung.

Weitere Angaben

Öffnungszeiten
  • Montag bis Donnerstag: 08:30 bis 17:30 Uhr
  • Freitag: 08:30 bis 15:00 Uhr

Quellen: Internetseite der Kanzlei, abgerufen am 24.10.2026

Bewertungen der Kanzlei

4,8 von 5 Gesamtbewertung aus 160 Bewertungen auf 1 Plattform. So berechnen wir die Gesamtbewertung

PlattformBewertungAnzahlStand
Google4,9 von 516022.10.2026

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