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Jens Koch

Fachanwalt für Strafrecht, BUDIN.rechtsanwälte GbR, Dortmund

Angaben aus dem amtlichen Anwaltsverzeichnis

Im amtlichen Anwaltsverzeichnis der BRAK geprüft am 13.10.2026

Name
Jens Koch
Berufsbezeichnung
Rechtsanwalt
Fachanwaltstitel
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwaltskammer
Hamm
Zugelassen seit
15.12.2004
Kanzlei
BUDIN.rechtsanwälte GbR
Kanzleianschrift
Kaiserstr. 17 a, 44135 Dortmund
Telefon
0231-559000
Telefax
0231-529931
E-Mail
info@budin.de
Internetseite
www.budin.de
Interesse an Pflichtverteidigungen
Ja
Kennung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach
DE.BRAK.ebf2a7e4-90df-4a04-8d8e-c288ff8920ee.1171

Quelle: Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 31 der Bundesrechtsanwaltsordnung.

Weitere Angaben

Sprachen
Englisch
Tätigkeitsschwerpunkte
Fahrerlaubnisrecht, Jugendstrafrecht, Straf- und Strafverfahrensrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsstraf- und OWi-Recht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 bis 18:00; Dienstag 08:00 bis 18:00; Mittwoch 08:00 bis 18:00; Donnerstag 08:00 bis 18:00; Freitag 08:00 bis 14:00; Samstag geschlossen; Sonntag geschlossen

Quellen: Internetseite der Kanzlei, abgerufen am 16.10.2026; Deutsche Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins, abgerufen am 12.10.2026

Bewertungen der Kanzlei

4,7 von 5 Gesamtbewertung aus 179 Bewertungen auf 2 Plattformen. So berechnen wir die Gesamtbewertung

PlattformBewertungAnzahlStand
Das Örtliche5,0 von 512013.10.2026
nicht gesondert eingerechnet: gemeinsamer Bewertungsbestand mit golocal, nur einmal gezählt
golocal4,8 von 512013.10.2026
Google4,6 von 55913.10.2026

Diese Bewertungen gelten für die Kanzlei, nicht für einzelne Anwälte.

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