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Anwaltsprofil

Jens Ferner

Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Strafrecht, Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf, Alsdorf

Auf einen Blick

Sprachen
Englisch
Online-Beratung
wird angeboten
Tätigkeitsschwerpunkte
Wettbewerbsrecht, Wirtschafts- und Unternehmensrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Straf- und Strafverfahrensrecht, IT-Recht, Strafrecht, Verkehrsstrafrecht, Verkehrsrecht

Quellen: Internetseite der Kanzlei, abgerufen am 24.10.2026; Deutsche Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins, abgerufen am 12.10.2026

Lage der Kanzlei

Karte der Umgebung von Carl-Zeiss-Str. 5, 52477 Alsdorf
Carl-Zeiss-Str. 5, 52477 Alsdorf. Karte: © OpenStreetMap-Mitwirkende

Bewertungen der Kanzlei

4,5 von 5 Gesamtbewertung aus 11 Bewertungen auf 1 Plattform. So berechnen wir die Gesamtbewertung

PlattformBewertungAnzahlStand
Das Örtliche5,0 von 51121.10.2026
nicht gesondert eingerechnet: gemeinsamer Bewertungsbestand mit golocal, nur einmal gezählt
Gelbe Seiten5,0 von 51021.10.2026
nicht gesondert eingerechnet: gemeinsamer Bewertungsbestand mit golocal, nur einmal gezählt
golocal5,0 von 51121.10.2026

Diese Bewertungen gelten für die Kanzlei, nicht für einzelne Anwälte.

Angaben aus dem amtlichen Anwaltsverzeichnis

Name
Jens Ferner
Berufsbezeichnung
Rechtsanwalt
Fachanwaltstitel
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwaltskammer
Köln
Zugelassen seit
31.07.2012
Kanzlei
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Kanzleianschrift
Carl-Zeiss-Str. 5, 52477 Alsdorf
Telefon
02404-92100
Mobiltelefon
0175-1075646
E-Mail
kontakt@ferner-alsdorf.de
Internetseite
www.ferner-alsdorf.de
Kennung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach
DE.BRAK.9e650d17-f45a-4128-a90d-b755f0b64828.d0c3

Quelle: Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 31 der Bundesrechtsanwaltsordnung.

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