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Anwaltsprofil

Holger Hahn

Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Holger Hahn, Groß-Bieberau

Auf einen Blick

Tätigkeitsschwerpunkte
Arbeitsrecht, Straf- und Strafverfahrensrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht, Allgemeines Zivilrecht, Forderungsmanagement
Öffnungszeiten
  • Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr
  • Montag bis Donnerstag 14 bis 17.30 Uhr
  • Freitag 14 bis 16 Uhr

Quellen: Internetseite der Kanzlei, abgerufen am 24.10.2026; Deutsche Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins, abgerufen am 12.10.2026

Bewertungen der Kanzlei

4,5 von 5 Gesamtbewertung aus 27 Bewertungen auf 1 Plattform. So berechnen wir die Gesamtbewertung

Google: 4,7 von 5, 27 Bewertungen, Stand 22.10.2026

Diese Bewertungen gelten für die Kanzlei, nicht für einzelne Anwälte.

Angaben aus dem amtlichen Anwaltsverzeichnis

Name
Holger Hahn
Berufsbezeichnung
Rechtsanwalt
Fachanwaltstitel
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwaltskammer
Frankfurt
Zugelassen seit
26.09.2002
Kanzlei
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Holger Hahn
Kanzleianschrift
Am Schaubacher Berg 3, 64401 Groß-Bieberau
Telefon
06162-8309006
Mobiltelefon
0177-8939530
Telefax
06162-8309007
E-Mail
anwalt@hahn-recht.de
Internetseite
www.hahn-recht.de
Interesse an Pflichtverteidigungen
Ja
Kennung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach
DE.BRAK.9e39b689-6c0a-4a75-adfe-d15b1dfb0684.340c

Quelle: Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 31 der Bundesrechtsanwaltsordnung.

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