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Heinz Petersohn

Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Rechtsanwälte Dr. Jung und Partner GbR, Köln

Gesamtbewertung 3,9 von 5 aus 292 Bewertungen der Kanzlei

Im amtlichen Anwaltsverzeichnis der BRAK geprüft am 12.10.2026

Angaben aus dem amtlichen Anwaltsverzeichnis

Name
Heinz Petersohn
Berufsbezeichnung
Rechtsanwalt
Fachanwaltstitel
Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwaltskammer
Köln
Zugelassen seit
01.02.1995
Kanzlei
Rechtsanwälte Dr. Jung und Partner GbR
Kanzleianschrift
Markgrafenstraße 1, 51063 Köln
Telefon
0221-7166170
Telefax
0221-71661728
E-Mail
Petersohn@anwaltskanzlei-jung.de
Internetseite
www.anwaltskanzlei-jung.de
Interesse an Pflichtverteidigungen
Ja
Kennung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach
DE.BRAK.57774220-b6b0-48dc-afb3-10a0d34d78d6.a5e2

Quelle: Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 31 der Bundesrechtsanwaltsordnung.

Weitere Angaben

Sprachen
Englisch
Tätigkeitsschwerpunkte
Straf- und Strafverfahrensrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsstraf- und OWi-Recht, Versicherungsrecht
Öffnungszeiten
Vormittags | Montag bis Freitag | 09 bis 13 Uhr Nachmittags | Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag | 14 bis 18 Uhr

Quellen: Internetseite der Kanzlei, abgerufen am 24.10.2026; Deutsche Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins, abgerufen am 12.10.2026

Bewertungen der Kanzlei

3,9 von 5 Gesamtbewertung aus 292 Bewertungen auf 1 Plattform. So berechnen wir die Gesamtbewertung

PlattformBewertungAnzahlStand
Google3,9 von 529216.10.2026

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